Nikon D750 Update

D750 Update

Mit dem D750, Download Center, C Lassen Sie Ihren Ideen freien Lauf - mit dem schnellen, vielseitigen und flexiblen D750. Software-Updates für die KeyMission 80, D600, D610 und D750 Kameras. 13.03.2017 | Firmware-Update für Nikon D750 (Version C1.11). Die Nikon hat ein neues Firmware-Update für das D750 zum Download freigegeben.

Nihon | Download-Center| D750 Firmware

Dieser Nikon Lizenzvertrag ("Vertrag") ist eine rechtliche Übereinkunft zwischen Ihnen (als Einzelperson oder Unternehmen) und der Nikon Corporation ("Nikon"). Es beinhaltet die Nutzungsbedingungen für Ihre Nutzung der mit diesem Lizenzvertrag mitgelieferten Nikon-Software, die für das oben genannte Gerät ("SOFTWARE") Computerprogramme (einschließlich, aber nicht ausschließlich, Firmwaren und Computerprogramme) bereitstellt. Wenn Sie auf dieser Webseite auf die Taste "Download starten" drücken, nachdem Sie das Kästchen "Ich bin einverstanden" geklickt haben, um den Download der Softwaresoftware zu aktivieren, stimmen Sie dieser zu.

Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Softwaresoftware nicht downloaden. Dieser Lizenzvertrag ist kein Kauf der Softwaresoftware und Sie werden nicht deren Eigentümer durch den Kauf eines Produktes, das Downloaden und/oder die Nutzung der Softwares. Die Nikon und/oder die Lizenznehmer von Nikon bleiben Eigentümer der Softwares, aller Exemplare und aller damit verbundenen geistigen Schutzrechte und aller Rechte, die Ihnen nicht explizit im Sinne dieser Lizenzvereinbarung eingeräumt werden.

Dieser Vertrag bildet die gesamte und alleinige schriftlich oder mündlich getroffene Übereinkunft zwischen Ihnen und Nikon oder einem mit Nikon assoziierten Partnerunternehmen in Bezug auf die Softwares. Mit dieser Lizenzvereinbarung räumt Nikon Ihnen eine nicht exklusive, nicht sublizenzierbare, permanente Nutzungslizenz (wie in den Ziffern 1 und 3 beschrieben) für: a) das Vervielfältigen der Softwares auf einen (1) Rechner und/oder ein Datenträger, der Ihnen gehört, um die Softwaresoftware für das oben genannte Gerät zu installieren; c) das Erstellen einer (1) maschinell lesbaren Version der Softwaresoftware nur zu Backup-Zwecken.

Es ist nicht gestattet, die Softwaresoftware in Zusammenhang mit mehreren Rechnern, Netzen, Servern bzw. Emulierungen auf einem Mainframe oder Kleincomputer zu nutzen, jedoch auf einem einzelnen Rechner, der mit einem Netz oder Serverbetrieb verknüpft ist, es sei denn, die Softwaresoftware kann von anderen Rechnern über ein Netz oder einen Serverbetrieb angesprochen werden.

Japans Urheberrechtsgesetz, internationaler Urheberrechtsschutz und internationaler Urheberrechtsvertrag schützen die Softwares. Jedes Exemplar muss den Nikon-Urheberrechtsvermerk und alle anderen Schutzhinweise auf dem Orginal enthalten. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in dieser Lizenzvereinbarung dürfen Sie keine Vervielfältigungen der Sofware erstellen oder verbreiten oder die Sofware von einem Rechner auf einen anderen über ein Netz transferieren.

Sie darf nicht zu ihrem eigenen Schutze in eine für den Menschen lesbare Weise zerlegt, demontiert, zurückentwickelt oder auf andere Weise konvertiert werden, es sei denn, dies ist rechtlich zulässig. DIE IN DER QUALITÄT DER ANWENDUNG ENTHALTENEN URHEBERRECHTS-, MARKEN- ODER SONSTIGEN EIGENTUMSHINWEISE DÜRFEN NICHT VERÄNDERT ODER ENTFERNT WERDEN.

DARF: DIE SW DARF NICHT ÜBERTRAGEN, MODIFIZIERT, ANGEPASST, ÜBERSETZT, VERMIETET, VERLEAST, VERLIEHEN, WEITERVERKAUFT, VERTEILT, IN EINEM NETZWERK VERTRIEBEN ODER FÜR DIE HERSTELLUNG VON FOLGEPRODUKTEN VERWENDET WERDEN ODER ZUR SCHAFFUNG SOLCHER WERKE FÜHREN. Wenn Sie gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen, endet die Softwarelizenz von Nikon ohne vorherige Ankündigung.

Bei Vertragsbeendigung müssen Sie die Softwaresoftware und alle Exemplare unverzüglich vernichten. Dieser Lizenzvertrag kann von Ihnen durch Vernichtung der Softwaresoftware und aller Exemplare beendet werden. Nikon, seine Mitarbeiter, Vertriebspartner, Wiederverkäufer und Agenten leisten keinerlei Supportleistungen, insbesondere keine Reparaturen oder den Austausch und die Annahme von Verstößen gegen die Softwares.

Ihr Einverständnis und Ihre Garantie, dass weder die Softwaresoftware noch zugehörige technischen Informationen in irgendein anderes Staat unter Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten oder des Staates, in dem sie gekauft wurden, ausgeliefert, transferiert oder re-exportiert werden. a) SOWEIT S: DIE SICHERHEIT DER GELIEFERTEN PRODUKTE WIRD IM VOLLEN UMFANG DES ANWENDBAREN RECHTES GEWÄHRLEISTET, UND NIKON, SEINE MITARBEITER UND VERTRIEBSPARTNER,

NIKON, SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER UND AGENTEN ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARESYSTEME ODER DIE MIT IHNEN ERZEUGTEN ERGEBNISSE FUNKTIONIEREN ODER DASS SIE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DIE SOFTWARESYSTEME UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER VIRENFREI FUNKTIONIEREN. SOWEIT S WEDER NIKON NOCH SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, HÄNDLER ODER BEVOLLMÄCHTIGTEN HAFTEN IHNEN GEGENÜBER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN JEGLICHER ART.

DAS GILT ETS GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB VERDIENSTAUSFÄLLE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER SONSTIGE VERANSTALTUNGEN DURCH DIE SOFTWARESYSTEME VERURSACHT WURDEN, AUCH WENN NIKON, SEINE MITARBEITER, VERTRIEBSPARTNER, HÄNDLER ODER VERTRETUNGEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUFWENDUNGEN INFORMIERT WURDEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST INTEGRALER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND DIE VERWENDUNG DER SOFTWARESYSTEME IST NUR MIT ANNAHME DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES ZULÄSSIG.

Die NIKON oder ihre Mitarbeiter, Distributoren dürfen unter keinen Umständen und unter keinen Umständen, jedoch nicht beschränkt auf Schäden durch Sehverlust, Betriebsunterbrechung, AUSFALL ODER FEHLFUNKTION DES COMPUTERS ODER ANDERE KOMMERZIELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE), DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DIE VON NIKON ODER SEINEN MITARBEITERN, VERTRIEBSPARTNERN ODER VERTRETERN LIZENZIERTE ODER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE SOFTWARESOFTWARE VERURSACHT ODER ANGEBLICH VERURSACHT WURDEN, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ERLAUBT IST.

ihr recht wird nicht durch diese lizenzvereinbarung anerkannt. c) Nikon behaelt sich das recht vor, jederzeit aenderungen, adaptionen, uebersetzungen oder verbesserte leistungen an der softwaresoftware vorzunehmen. Der SOFTWAREN und die elektronischen Dokumentationen sind mit eingeschränkten Rechten versehen. Jegliche Verwendung, Duplizierung oder Weitergabe durch US-Regierungsbehörden unterliegen den in DFARS Nr. 255. 227-7013 oder den Vorschriften der Absätze (c) (1) und (2) der Vorschriften über beschränkte Rechte für kommerzielle Computersoftware gemäß 48 CFR Nr. 227-19, falls zutreffend.

Produzent: Nikon Corp., Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Conan, Minato-ku, Tokio 108-6290, Japan. Dieser Vertrag untersteht den japanischen Rechtsvorschriften und wird in Übereinstimmung mit diesen ohne Rücksicht auf Gesetzeskonflikte auslegen. Für den Fall von Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dieser Übereinkunft ergeben, stimmen Sie zu, die Gerichtsbarkeit Japans zu akzeptieren und auf jegliche Einwände zu verzichten, die sich in einer ungünstigen Gerichtsbarkeit ergeben könnten.

Außerdem erklären Sie sich damit einverstanden, die Klage per Post oder auf anderem wirtschaftlich sinnvollem Wege gegen Erhalt einer Quittung zuzustellen, falls sich aus dieser Übereinkunft etwas ergibt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Dieser Vertrag bildet die vollständige Übereinstimmung zwischen Ihnen und Nikon und ersetzt alle anderen Verträge, die sich auf den Vertragsgegenstand dieses Vertrags erstrecken. Falls eine der Vertragsparteien nicht auf der strengen Einhaltung einer Bestimmung oder Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung oder der Wahrnehmung einer der darin aufgeführten Optionen, Rechte oder Rechtsbehelfe beharrt, ist dies nicht als Erlass dieser Bestimmung, dieser Bestimmung, dieser Bestimmung, dieser Bestimmung, dieser Bestimmung, dieser Option, dieser Bestimmung, dieses Rechtes oder dieser Rechtsbehelfe zu verstehen und diese Bestimmung, dieser Bestimmung oder dieser Bestimmung gilt weiterhin in voller Kraft und Wirkung.

Bei den Rubriken für die einzelnen Teile dieser Übereinkunft handelt es sich lediglich um praktische Hinweise. Diese sind nicht Bestandteil dieser Übereinkunft und haben keinerlei Einfluss auf die Sinnhaftigkeit oder Interpretation dieser Übereinkunft. Vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher Vereinbarungen in diesem Vertrag bleiben die Klauseln der Absätze 2, 3 (nur der dritte Satz), 5, 6, 7 und 8 sowie alle Klauseln, die sich explizit auf die Zeit nach Ablauf dieses Vertrags erstrecken, über die Kündigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grunde hinaus bestehen.