Nikon D5600 Firmware

Die Nikon D5600 Firmware

Mit diesem Dienst wird eine Software zum Aktualisieren der Kamerafirmware "C" der D5600 auf die Version 1.03 zur Verfügung gestellt. Diese Anleitung erklärt, wie Sie diese Firmware aktualisieren können. Mit dem Firmware-Update für mehrere Kameras hat Nikon ein kleines Firmware-Update für die Nikon D5600 (Version C1.02) herausgegeben. Die Firma Nikon stellt ein neues Firmware-Update für den D5600 zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Nikon Software GmbH bietet Ihnen ein Download-Zentrum | Software für die DMX-Firmware D5600

Dieser Nikon Lizenzvertrag ("Vertrag") ist eine rechtsgültige Übereinkunft zwischen Ihnen (als Einzelperson oder Unternehmen) und der Nikon Gesellschaft ("Nikon"). Es beinhaltet die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Ihre Nutzung der mit diesem Lizenzvertrag mitgelieferten Weihnachtssoftware, die Computersimulationen (einschließlich, aber nicht ausschließlich, Firmware und Computerprogrammen) für das oben genannte Erzeugnis ("SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGKEITEN") beinhaltet. Durch Anklicken der Taste "Herunterladen starten" auf dieser Website nach dem Anklicken des Kontrollkästchens "Ich bin damit einverstanden", um mit dem Download der Softwares zu beginnen, geben Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenzvereinbarung und erklÃ?

Falls Sie mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, ist es Ihnen untersagt, die Softwaresoftware herunterzuladen. Durch den Kauf, das Downloaden und/oder die Nutzung eines Produktes wird die vorliegende Nutzungslizenz nicht zum Eigentum der Softwares und Sie werden nicht zum Eigentümer der Softwares. Die Nikon und/oder die Lizenzpartner von Nikon reservieren sich alle Schutzrechte an der Softwaresoftware, alle Vervielfältigungen und alle damit zusammenhängenden Rechte an geistigem Eigentum sowie alle nicht explizit gewährten Rechte, die Ihnen im Zuge dieser Lizenzvereinbarung eingeräumt werden.

Dieser Vertrag bildet die komplette und alleinige schriftlich oder mündlich getroffene Übereinkunft zwischen Ihnen und Nikon oder seinen Tochtergesellschaften in Bezug auf die Softwaresoftware. Nihon räumt Ihnen hierdurch eine nicht-exklusive, nicht sublizenzierbare, unbefristete Nutzungslizenz (wie in den Ziffern 1 und 3 dargelegt) ein, um: a) die Softwares auf einen (1) Rechner und/oder ein Speichergerät, das sich im Besitz von Ihnen befindet, zu vervielfältigen, um die Softwares für das vorstehend erwähnte Erzeugnis zu installieren; und c) eine (1) maschinell lesbare Sicherungskopie der Softwaresoftware nur für Sicherungszwecke zu erstellen.

Es ist Ihnen nicht gestattet, die Softwaresoftware in Zusammenhang mit mehreren Betriebssystemen, Netzen, Servern auf einem einzelnen Mainframe oder Kleincomputer zu nutzen, Sie dürfen die Softwaresoftware jedoch auf einem einzelnen Rechner, der mit einem Netz oder einer Serververbindung ausgestattet ist, nutzen, es sei denn, die Softwaresoftware kann von anderen Computern über ein Netz oder eine Serververbindung abgerufen werden.

Japans Urheberrechtsgesetze, die internationalen Urheberrechtsgesetze und die internationalen Urheberrechtsverträge schützen die Softwaresoftware. Auf jeder Fotokopie muss der Nikon-Urheberrechtshinweis und alle anderen Eigentumshinweise auf dem Originalton zu finden sein. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in dieser Lizenzvereinbarung dürfen Sie keine Exemplare dieser Softwares erstellen oder verbreiten oder die Softwares von einem Rechner auf einen anderen über ein Netz verbreiten.

Der Inhalt der vorliegenden Dienstleistung umfasst Betriebsgeheimnisse und darf zu ihrem eigenen Schutze weder entpackt, zerlegt, zurückentwickelt, ausgewertet, untersucht noch in eine für den Menschen leicht zugängliche Weise konvertiert werden, sofern dies nicht durch das Gesetz anders gestattet ist. DU BIST NICHT BEFUGT, URHEBERRECHTSVERMERKE, MARKENRECHTSVERMERKE ODER ANDERE SCHUTZHINWEISE, DIE IN DER COMPUTERSOFTWARE ENTHALTENEN SIND, ZU ÄNDERN ODER ZU ENTFERNEN.

DAS SOFTWAREPRODUKT DARF NICHT ÜBERTRAGEN ODER AUF ANDERE WEISE VERTRIEBEN, MODIFIZIERT, ANGEPASST, ÜBERSETZT, GEMIETET, GELEAST, AUSGELIEHEN, WEITERVERKAUFT, IN EINEM NETZWERK VERTEILT, VERTEILT ODER ZUR ERSTELLUNG ABGELEITETER WERKE AUS DEM SOFTWAREPRODUKT VERWENDET WERDEN ODER AUF ANDERE WEISE GANZ ODER TEILWEISE ERSTELLT WERDEN. Der Lizenzvertrag für die Softwaresoftware wird von Nikon ohne vorherige Ankündigung beendet, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen.

Du musst die Softwaresoftware und alle Exemplare nach Ablauf dieser Nutzungsvereinbarung unverzüglich vernichten. Durch die Vernichtung der Softwares und aller Exemplare davon können Sie diese Nutzungsvereinbarung zu jeder Zeit kündigen. Nikon, seine Mitarbeiter, Vertriebspartner, Vertragshändler und Handelsvertreter stellen keine Unterstützungsleistungen jeglicher Natur zur Verfügung, insbesondere Reparaturen oder Austausch und Anerkennungen von Schäden an der Softwaresoftware.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden und garantiert, dass die Softwaresoftware und die damit zusammenhängenden technischen Informationen nicht unmittelbar oder mittelbar in ein anderes Drittland ausgeliefert, transferiert oder re-exportiert werden, was gegen geltende Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten oder des Staates, in dem die Softwares verkauft oder re-exportiert wurden, verstößt. SOWEIT IST DIE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGE SONSTIGENTALLE

SOWEIT S DAS MAßNAHMEN VON NIKON, SEINEN MITARBEITERN, VERTRIEBERN, LIEFERANTEN UND VERTRETERN DIE FUNKTIONALITÄT DER STILLE ODER DER ERGEBNISSE, ODER DASS DIE STILLE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT, ODER DASS DIE STILLE UNTERBRECHLICH, FEHLERFREI ODER FREI VON VIRIKERN WERDEN WERDEN WERDEN WERDEN WERDET. SOWEIT S WEDER NIKON, SEINE MITARBEITER, VERTRIEBER, HÄNDLER ODER AGENTEN SIND IHNEN GEGENÜBER IM VOLLEN UMFANG DES ANWENDBAREN RECHTES HAFTBAR FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, VERLUST- ODER KOSTENVERURSACHENDE ODER SONSTIGE AUFWENDUNGEN JEGLICHER ART.

DAS GILT ET SICHERHEITSBESCHREIBUNGSFREIHEITSFREIHEITSGESCHÄFTSFREIHEITSFREIHEITSFREIHEITSGRUPPEN DIES GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB ENTGANGENER GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER ANDERE GESCHEHNISSE IN IRGENDEINER WEISE DURCH DIE SOFTWARESYSTEME VERURSACHT WURDEN, AUCH WENN NIKON, SEINE MITARBEITER, VERTRIEBSHÄNDLER, HÄNDLER ODER VERTRIEBSMITARBEITER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUFWENDUNGEN INFORMIERT WURDEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN INTEGRALER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG, UND DIE PRODUKTLINIE DARF NUR IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS VERWENDET WERDEN.

in keinem fall und nach keiner auslegung des gesetzes, der abschluss von ansprüchen, der verbindliche vertrag oder anderweitig darf nikon oder eines seiner mitarbeiter, vertriebspartner, aber nicht beschränkt auf schäden durch sehkraftverlust, geschäftsunterbrechung, etc, DER NUTZER IST NICHT HAFTBAR FÜR DIREKT, INDIREKT, BEIHANDLUNGS-, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESTIMMT, SCHÄDEN VON GESCHÄFTSGESCHÄFTEN, DATENVERLUST, VERLUST VON GESCHÄFTSGESCHÄFTSCHÄDEN, PC-AUSFALL ODER ANDEREN GESCHÄFTEN), DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DIE VON NIKON ODER SEINEN MITARBEITERN, DISTRIBUTOREN, HÄNDLERN ODER VERTRETERN LIZENZIERTE ODER BEREITGESTELLTE GEGE.

IHR RECHT darf NICHT DURCH DIESE VERTRAGEN ÜBERNAHME ÜBERNAHME ERFOLGT WERDEN. c) Nikon behaelt sich das Recht vor, jederzeit Aenderungen, Aenderungen, Uebersetzungen oder Aktualisierungen der SONFTWARE vorzunehmen. Mithilfe von eingeschränkten RECHTEN werden die Softwaresoftware und die elektronischen Dokumentationen zur Verfügung gestellt. Jegliche Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe durch die US-Regierung unterliegen den Beschränkungen der Vorschriften von DFARS Nr. 152. 227-7013 oder den Vorschriften der Abschnitte (c) (1) und (2) der Vorschriften über die eingeschränkten Rechte an kommerzieller Computersoftware gemäß 48 CFR Nr. 227-19, soweit zutreffend.

Produzent: Nikon Corp., Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Conan, Minato-ku, Tokio 108-6290, Japan. Dieser Vertrag untersteht den japanischen Rechtsvorschriften und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsnormengesetzes. Für den Fall, dass sich Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Übereinkunft ergeben, stimmen Sie zu, sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte Japans zu unterwerfen und auf jeden Widerspruch zu verzichten, der sich aus einem Rechtsstreit in einer ungünstigen Gerichtsbarkeit ergeben hat.

Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die Klageerhebung im Falle eines Prozesses, der sich aus dieser Übereinkunft ergibt, per Post oder auf anderem wirtschaftlich sinnvollem Wege gegen Quittung erhalten werden. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung aus welchem Grund auch immer für unwirksam befunden werden, so bleibt sie im Übrigen davon unberührt und in vollem Umfang gültig.

Dieser Vertrag bildet die vollständige Übereinstimmung und Absprache zwischen Ihnen und Nikon und ersetzt alle anderen Verträge, die sich auf den Vertragsgegenstand erstrecken. Beharrt eine der Vertragsparteien nicht auf der strengen Einhaltung einer Bestimmung oder Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung oder der Wahrnehmung einer der darin genannten Optionen, Rechte oder Rechtsbehelfe, so ist dies nicht als eine Verzichtserklärung auf diese Bestimmung, Bestimmung, Wahl, Recht oder Rechtsbehelfe zu verstehen, und diese Bestimmung, Bestimmung, Wahl, Recht oder Rechtsbehelfe bleiben in ihrer Gesamtheit in Kraft und Wirkung bestehen.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Rubriken für die einzelnen Teile dieser Lizenzvereinbarung nur als Überschrift verwendet. Diese sind nicht Teil dieses Vertrages und berühren in keiner Weise den Sinn oder die Interpretation dieses Vertrages. Soweit an anderer Stelle in dieser Übereinkunft nicht anders angegeben, bleiben die Klauseln der Absätze 2, 3 (nur 3. Satz), 5, 6, 7 und 8 sowie alle Klauseln, die sich speziell auf Zeiten nach Ablauf dieser Übereinkunft beziehen, nach der Kündigung dieser Übereinkunft aus welchem Grunde auch immer in vollem Umfang in Kraft und in Kraft.