Andernfalls wende ich mich an Panasonic, wo ich die Daten auffinden kann. Zusätzliche Quelltexte, z. B. von Panasonic selbst entwickelte Anwendungen etc. unterliegen nicht der GPL und müssen daher nicht publiziert werden. Linux-Handy von Motorola. Registrierungsdatum: Ich weiß nicht, woher Sie den Panasonic-Quellcode haben, der nicht von der GPL stammt.
Geißbock schrieb: Groß- und Kleinschreibung wird beachtet (wahrscheinlich auch Linux-Server): http://www.am-linux. jp/dl/EUIDTV7/ arbeitet (zumindest heute). Wäre Panasonic nicht gezwungen, den Quelltext zur VerfÃ?gung zu stellen, wenn das System die GNU-Lizenz verwenden wÃ?rde? Andernfalls wende ich mich an Panasonic, wo ich die Daten auffinden kann. Verwendet ein Anwenderprogramm Libraries oder andere unter der GPL stehende Anwendungen, muss dieses ebenfalls kostenlos im Sinn der GPL sein (d.h. Open Source für mich).
Googles finden noch recht wenige Forum-Beiträge zu Panasonic TVs und dieser Website oben (übrigens durch Test scheinen es auch EUIDTV5/ und EUIDTV6/ zu geben) und ob sich dahinter wirklich genügend Information verbirgt, um z.B. auch Kindern Krankheiten der Panasonic Software (ts-Dateien über Netz spielen, auch in Deutschland sortiert die Transmitter durch direktes Drücken der Taste der Funkfernbedienung, statt nur auf und ab, Guide+ Information auch in Deutschland, etc....) zu mischen.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programmes oder eines Teiles davon ändern, um ein auf dem besagten Produkt beruhendes Produkt zu schaffen; Sie dürfen solche Anpassungen unter den in Abschnitt 1 festgelegten Voraussetzungen reproduzieren und verteilen, sofern alle nachfolgenden Voraussetzungen ebenfalls erfuellt sind: Diese Vorgaben beziehen sich auf das Gesamtwerk.
Falls erkennbare Bestandteile des Werks nicht aus dem vorliegenden Lizenzvertrag stammen und für sich genommen als selbständige und getrennte Arbeiten angesehen werden, finden diese Lizenzbestimmungen keine Anwendung auf die betreffenden Bestandteile, wenn Sie sie als separate Arbeiten vertreiben. Falls Sie jedoch dieselben Bereiche als Teil eines Gesamtwerkes verbreiten, das auf dem vorliegenden Lizenzvertrag basiert, muss die Verbreitung des Gesamtwerkes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB sein.
Darüber hinaus führt das Zusammenführen eines anderen, nicht auf dem Produkt beruhenden Werks mit dem Produkt oder eines auf dem Produkt beruhenden Werks auf demselben Speicher- oder Distributionsmedium nicht dazu, dass dieses andere Produkt in den Geltungsbereich dieser Lizenzvereinbarung fällt. "Mein - eher amateurhafter - erster Eindruck ist, dass es sich um ein "Werk" als Ganzes handele und daher die Veröffentlichungspflicht für alle Bereiche gelte.
Registrierungsdatum: Ich kann nicht verstehen, warum es einigen Unternehmen so schwierig ist, den Quelltext zu publizieren. Ein Philips, ich weiß, dass Linux darauf ausgeführt wird, aber ich kenne den Quelltext nicht. Registrierungsdatum: Bordi schrieb: "Ich weiß nicht, ob der Quelltext auch veröffentlicht wurde.
Sie können Ihre Kopie(n) des Programmes oder eines Teiles davon ändern, um ein auf dem besagten Produkt beruhendes Produkt zu schaffen; Mein - amateurhafter - erster Eindruck ist, dass es sich um ein "Werk" als Ganzes handele und daher die Veröffentlichungspflicht für alle Bereiche gelte. Darüber hinaus führt das Zusammenführen eines anderen, nicht auf dem Produkt beruhenden Werks mit dem Produkt oder eines auf dem Produkt beruhenden Werks auf demselben Speicher- oder Distributionsmedium nicht dazu, dass dieses andere Produkt in den Geltungsbereich dieser Lizenzvereinbarung fällt.
ABER: Dieser Thread heisst nicht, was die GPL meint, sondern es geht um einen Gigabit 10 mit Linux-Systemkomponenten. Möglicherweise wird es ein wenig für mehr Benutzerfreundlichkeit verwendet, und es gibt auch einen Verweis auf die Software 2012, die ohne große Überraschungen und ohne Quelltext geliefert wird. Sie können Ihre Kopie(n) des Programmes oder eines Teiles davon ändern, um ein auf dem besagten Produkt beruhendes Produkt zu schaffen; Mein - Amateur - erster Eindruck ist, dass es sich um ein "Werk" als Ganzes handele und daher die Pflicht zur Offenlegung für alle Bereiche gelte.
Darüber hinaus führt das Zusammenführen eines anderen, nicht auf dem Produkt beruhenden Werks mit dem Produkt oder eines auf dem Produkt beruhenden Werks auf demselben Speicher- oder Distributionsmedium nicht dazu, dass dieses andere Produkt in den Geltungsbereich dieser Lizenzvereinbarung fällt. Ankündigungsdatum: N00ris hat geschrieben: ABER: Dieser Thread heisst nicht, was die GPL meint, sondern es handelt sich um einen Gigabyte 10 mit Linux-Systemkomponenten.
Möglicherweise wird es ein wenig für mehr Benutzerfreundlichkeit verwendet, und es gibt auch einen Verweis auf die Software 2012, die ohne große Überraschungen und ohne Quelltext geliefert wird.